Erbschaftsteuer
Neues InfoblattDas saarländische Finanzministerium weist darauf hin, dass es einen neuen Flyer mit Informationen zur Erbschaft- und Schenkungssteuer herausgegeben hat.
Nachdem die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ab 2009 neu geregelt worden war, sind durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 1.1.2010 noch einige Änderungen eingearbeitet worden.
Das Ministerium weist darauf hin, dass nach wie vor nur etwa zehn Prozent aller Erbschaften zu einer Steuerzahlung führen. Gemäß der Neuregelung werden bei Erbschaften und Schenkungen zwar alle Vermögensgegenstände realitätsgerecht mit dem Verkehrswert bewertet. Für den Übergang durchschnittlicher Vermögen im engen Familienkreis wird aber durch eine deutliche Erhöhung der persönlichen Freibeträge und die Freistellung des Familienheims in der Regel keine Steuer anfallen. Außerdem ist die Unternehmensnachfolge durch die Einführung neuer Verschonungsinstrumentarien erheblich erleichtert worden.
Die Broschüre kann im Internet bei http://www.finanzen.saarland.de/ unter dem Menüpunkt „Publikationen“ heruntergeladen werden und ist kostenlos bei allen örtlichen Finanzämtern und der Pressestelle des Ministeriums der Finanzen, Am Stadtgraben 6-8 in 66111 Saarbrücken; eMail: presse@finanzen.saarland.de erhältlich.
Kürzlich hat der Landesrechnungshof des Saarlandes das Ergebnis der 2008 vorgenommenen Prüfung des Gondwanaparks veröffentlicht. Dieser Bericht enthält neue Details der "Zukunftsinvestition", dies es bereits als Steuergeldverschwendung ins "Schwarzbuch 2009" geschafft hat. Und wie die Unterlagen zeigen, war der Eintrag ins Schwarzbuch mehr als berechtigt. Mehr dazu
Alle zwei Jahre führt der Bund der Steuerzahler eine Hebesatzumfrage unter etwa vierzig saarländischen Städten durch. Während die einen auf breiter Front die Sätze anheben, um den Rückgang der Einnahmen abzumildern, setzen andere auf Steuersenkung, um Unternehmen und Bürger zu entlasten. Wieder andere drehen nur punktuell an der Steuerschraube oder belassen die Sätze ganz beim Alten. Mehr dazu
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lädt am 4. März 2010 die Landesfinanzminister sowie die kommunalen Spitzenverbände zur Auftaktsitzung einer Reformkommission nach Berlin ein. In dieser Kommission soll über Reformen der Gewerbesteuer diskutiert werden. Dass ein Bedarf an Änderungen besteht, darüber sind sich alle einig. Wie diese aussehen sollen, indes nicht. Zur Entwicklung der Realtsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuern) im Saarland lesen Sie die Umfrage des Bundes der Steuerzahler in der Landesbeilage der Märzausgabe unseres Mitgliedermagazins „Der STEUERZAHLER“. Mehr dazu
Wer den 93seitigen Koalitionsvertrag von CDU, FDP und B90/Grünen liest, braucht ein sonniges Gemüt, wie es die Einwohner der Karibikinsel haben sollen, die Quelle für den Namen des Dreierbündnisses ist. Der Vertrag ist mehrheitlich eine Aufzählung vager und unpräziser Absichtserklärungen, bei denen man sich gerne noch Hintertürchen offen hält. Jedoch, legt man die Vereinbarung als Messlatte an das Regierungshandeln der Vergangenheit, dann ist die Bilanz der beiden Alleinregierungen von Peter Müller verheerend. Mehr dazu
Minus 10,1 Prozent
Abschwung trifft auch das Saarland
Nach Mitteilung des Statistischen Amtes des Saarlandes ging das Bruttoinlandsprodukt (BIP gibt den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen an, die innerhalb eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft hergestellt wurden) um über 10 Prozent zurück. Dieser Negativwert ist schlechter als der Bundesdurchschnitt von 6,8 Prozent . Die massivsten Rückgänge waren in der Metallindustrie, im Fahrzeugbau und im Maschinenbau zu verzeichnen. Die rückläufigen Wirtschaftszahlen werden auch auf die Einnahmen des Landes durchschlagen, da das Steueraufkommen ebenfalls rückläufig sein wird. Das bedeutet dann zusätzliche Schulden.
Quo vadis Saarland?
Von Dipl.-Kfm. Christoph Walter, Vorsitzender BdSt Saarland e.V.Liebe Mitglieder!
Die Ergebnisse der Föderalismuskommission II stehen fest.
Sie bestimmen im Grundsatz, dass die Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind.
Folgende Ausnahmen vom Kreditaufnahmeverbot sind möglich:
Der Bundeshaushalt kann zukünftig Kredite bis zur Höhe von 0,35 % des Brutto-Inlandsproduktes beinhalten.
Diese strukturelle Komponente gilt nicht für die Länder. Für sie gilt ein grundsätzliches Kreditaufnahmeverbot.
Bei einer von der Normallage abweichenden Konjunkturentwicklung soll eine begrenzte Kreditaufnahme durch Bund und Länder zulässig sein (konjunkturelle Komponente), wobei die Kreditaufnahme in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs durch Mehreinnahmen und Minderausgaben im Aufschwung ausgeglichen werden sollen.
In Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen können zusätzliche Kredite vom Bund den Ländern aufgenommen werden (Katastrophen-Komponente).
Die Forderung der Verfassung nach einem ausgeglichenen Haushalt muss vom Bund ab dem Jahr 2016, von den Ländern ab dem Jahre 2020 befolgt werden.
Finanzschwache Bundesländer erhalten für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Konsolidierungshilfen von 800 Mio. jährlich, die sich wie folgt verteilen:
Bremen 300 Mio.
Saarland 260 Mio.
Berlin, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein: je 80 Mio. Mehr dazu
Immer wieder: Auf und nieder
Die 43 Gemeinden, die an der diesjährigen Umfrage des Bundes der Steuerzahler zu den Kommunalfinanzen teilnahmen, drehten zum Teil kräftig an der Steuerschraube.Nachdem die Städte im Land zwischen 2004 und 2006 bei der Gewerbesteuer teils kräftig erhöht hatten, stieg der Hebesatz seitdem nur in drei Gemeinden: In Schwalbach um 32 Punkte auf 400 Prozent, in Illingen um 20 Punkte auf 390 Prozent und in Lebach um 15 Punkte auf 400 Prozent. Erfreulich für den Gewerbesteuerzahler ist dagegen die Entwicklung in fünf saarländischen Städten. St. Ingbert reduzierte den Hebesatz von 450 Prozent in 2006 auf 270 Prozent in 2008. Im gleichen Zeitraum sanken die Hebesätze in Mettlach von 380 auf 140 Prozent und in Nalbach von 385 auf 250 Prozent. Weit weniger deutlich wurden die Gewerbesteuersätze in Dillingen mit 15 Punkten auf 405 Prozent und in Saarlouis mit 10 Punkten auf 425 Prozent gesenkt. Mettlach ist nach der Senkung die günstigste Stadt mit 240 Prozent, gefolgt von Nalbach mit 250 Prozent und St. Ingbert mit 270 Prozent. Deutlich über dem Landesdurchschnitt von 373 Prozent liegen die Spitzenreiter Neunkirchen (450 Prozent), Sulzbach, Ottweiler und Überherrn (jeweils 430 Prozent). Mehr dazu
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind die sogenannten Optionskommunen wie St. Wendel nicht verfassungskonform. Der Landkreis ist seit der Neuregelung des Sozialgesetzbuches (Hartz-IV) eine von bundesweit 69 Kommunen, die Arbeitsvermittlung und Sicherung des Lebensunterhaltes aus einer Hand und in eigener Regie anbieten. Bis 2010 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden. Mehr dazu
Steuereinnahmen
Die Steuerquellen für Bund und Länder sprudelten in den ersten drei Quartalen heftig
Bundeshaushalt
Bis zum 30. Juni hat der Bund 111,14 Milliarden Euro Steuern eingenommen. Das sind 46,7 Prozent des Haushaltsansatzes für das Jahr 2008. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet der Steuereingang ein Plus von 4,152 Mrd. Euro (3,88 Prozent). Trotz der ergiebigen Steuerquellen klafft bereits zur Jahresmitte ein Finanzierungsloch von 13,1 Milliarden Euro.
Bevölkerungsrückgang
Nach Mitteilung des Statistischen Amtes des Saarlands war die Bevölkerungszahl des Saarlandes im Jahr 2007 weiter rückläufig
Am 31. Dezember 2007 lebten im Saarland 1 036 598 Einwohner, davon waren 504 079 Männer und 532 519 Frauen. Wie das Statistische Amt mitteilte, nahm die Bevölkerung im Laufe des Jahres 2007 um 6 569 Menschen ab, im Jahr davor war es ein Minus von 7.126 Einwohnern.
Erfreulich ist, dass 2007 im Saarland mehr Kinder zur Welt kamen als im Vorjahr. Die Geburtenzahl stieg um 52 bzw. 0,7 Prozent auf 7 274 Neugeborene. Die ebenfalls leicht angestiegene Zahl der Sterbefälle führte allerdings dazu, dass das Geburtendefizit mit 5 053 auf hohem Niveau annähernd konstant blieb.
Fünf der sechs saarländischen Landkreise hatten ebenfalls einen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen. Geburtendefizit und Wanderungsverlust verursachten im Regionalverband einen Bevölkerungsrückgang von insgesamt 0,8 Prozent. Der Landkreis Neunkirchen und der Saarpfalz-Kreis verloren jeweils 0,7 Prozent der Einwohner. Die Bevölkerungszahlen in den Landkreisen Saarlouis und St. Wendel gingen jeweils um 0,6 Prozent zurück. Allein im Landkreis Merzig-Wadern konnten Wanderungsgewinne das Geburtendefizit ausgleichen. Insgesamt nahm die Bevölkerung dort um 5 Personen zu.
Euro-Land ist Schuldenland
Verschuldung in Prozent des BIP:Italien 106,8
Griechenland 95,3
Belgien 88,2
Deutschland 67,5
Zypern 65,2
Portugal 64,8
Malta 64,7
Frankreich 64,2
Österreich 61,7
Niederlande 47,9
Spanien 39,7
Finnland 39,2
Slowenien 27,1
Irland 25,1
Luxemburg 6,6
Zigarettenschmuggel
Bekämpfung des Zigarettenschmuggels:
Der Zoll hat im vergangenen Jahr 465 Mio. (2006: 415) Schmuggelzigaretten sichergestellt. Die Zollverwaltung geht mit einer Kombination aus mobilen Zollkontrollen und intensiver internationaler Zusammenarbeit gegen die Drahtzieher des internationalen organisierten Zigarettenschmuggels vor. Diese Strategie, ergänzend zu den internationalen Ermittlungen mit rund 1.600 Beschäftigten in 60 Mobilen Kontrollgruppen u.a. den Zigarettenschmuggel intensiv zu bekämpfen, war - wie die regelmäßigen Ermittlungserfolge belegen -, sehr erfolgreich.
2007 - Ein gutes Jahr für öffentliche Haushalte
Die finanzielle Lage von Bund, Ländern und Gemeinden war 2007 die beste seit der Vereinigung.Laut Deutscher Bundesbank wird der Gesamthaushalt der öffentlichen Hand im Jahr 2007 erstmals seit der Wiedervereinigung ausgeglichen sein. Zwar weist der Bundeshaushalt ein Defizit von 14,7 Mrd. Euro aus, doch wird dieser durch die gestiegenen Einnahmen bei den Ländern und Kommunen kompensiert. Zusätzlich konnten fast alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Schulden zurückzahlen und die gesetzliche Mindestreserve ansparen. Auch die Bundesanstalt für Arbeit und die Rentenversicherung verzeichneten Überschüsse. Mehr dazu
Weniger Baugenehmigungen
Rückgang um 35 Prozent Schwache Wohnungsnachfrage 2007
Im Jahr 2007 erteilten die saarländischen Bauaufsichtsbehörden 818 Baugenehmigungen zur Errichtung neuer Wohngebäude. Nach Auskunft des Statistischen Amtes des Saarlandes hat sich damit die Baunachfrage binnen Jahresfrist um 35,3 Prozent verringert. Die Zahl der in neuen Wohngebäuden geplanten Wohnungseinheiten reduzierte sich um 27,5 Prozent auf 1 305.
Auf Ein- und Zweifamilienhäuser entfielen 774 Baugenehmigungen, 36,2 Prozent weniger als im Vorjahr. In diesen Häusern sind 860 Wohnungen geplant, was ebenfalls einem Minus von 36,2 Prozent entspricht. Darüber hinaus genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 44 Gebäude als Drei- und Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 445 Wohnungen. Die durchschnittliche geplante Wohnungsgröße liegt bei 118,6 m2. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf 162 000 Euro pro Wohnung.
Unter Einrechnung der Baumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum an bestehenden Gebäuden wurden insgesamt 1 482 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden genehmigt. Damit lagen die gesamten Bauvorhaben um 28,7 Prozent unter den Vorjahreswerten.
Die saarländische Wirtschaft ist im vergangenen Jahr weiter gewachsen. Wie das Statistische Amt mitteilt, wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Maßstab der gesamtwirtschaftlichen Leistung des Saarlandes für das Jahr 2007 auf 29,9 Milliarden Euro veranschlagt. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2006 eine nominale Steigerung von 4,6 Prozent. Preisbereinigt ergibt sich ein reales Wirtschaftswachstum von 2,3 Prozent.
Damit verlief die Konjunktur im Saarland nominal zwar etwas besser als in den meisten anderen Bundesländern, real blieb sie aber unter dem Bundesdurchschnitt. In ganz Deutschland wuchs die Wirtschaft nominal um 4,3 Prozent, real um 2,5 Prozent. Mehr dazu
Die saarländischen Verbraucherpreise sind im November gegenüber dem Vormonat um 0,4 Prozent gestiegen. Mit einem Indexstand von 113,3 wurde der vergleichbare Vorjahreswert um 3,1 Prozent übertroffen. Dies war nach Angaben des Statistischen Amtes Saarland die höchste Inflationsrate seit Februar 1994.
Hauptursache für diese Entwicklung war der beschleunigte Anstieg der Energiepreise. Allein seit Jahresbeginn sind die Dollarpreise für Rohöl um gut die Hälfte gestiegen, was die Endverbraucher trotz der schwachen Dollarnotierungen direkt zu spüren bekamen. So stiegen die Heizölpreise gegenüber dem Vorjahreswert um 26,6 Prozent an. Bei den Kraftstoffen betrug der Preisanstieg 18,9 Prozent. Allerdings wäre der Index auch ohne den Einfluss von Heizöl und Kraftstoffen um 2,2 Prozent gestiegen. Mehr dazu
Bekanntmachung von Satzungen
Rechtsstaatliche Anforderungen an die Bekanntmachung kommunaler SatzungenSchreibt eine Bekanntmachungsregelung die kumulative öffentliche Bekanntmachung kommunaler Satzungen in zwei Tageszeitungen vor und stellt eine dieser Zeitungen ihr Erscheinen ein, so reicht es nach dem rechtsstaatlichen Publizitätsgebot aus, die Bekanntmachung weiteren Satzungsrechts zumindest vorübergehend in der verbliebenen Zeitung vorzunehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsurteil entschieden. Mehr dazu
BGH-Urteil
Einzelhändler haftet nicht für explodierte LimonadenflascheDer Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche geltend, nachdem er durch die Explosion einer Limonadenflasche erheblich verletzt worden ist. Die Beklagte habe in ihrem Verbrauchermarkt kohlensäurehaltige Getränke trotz sommerlicher Temperaturen nicht kühl verwahrt. Hierdurch sei es zu der Explosion gekommen. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Mehr dazu
Rockkonzert und Umsatzsteuer
Mit Urteil zur Umsatzsteuer vom 22. Mai 2003 (Az. 6 K 1712/01) hat sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage geäußert, ob, bzw. unter welchen Umständen Eintrittsgelder für Rockkonzerte dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) unterliegen.
Nach den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes gilt der ermäßigte Steuersatz grundsätzlich für Leistungen der Theater, Orchester und Kammermusikensembles. Begünstigt sind auch Jazzkonzerte oder Veranstaltungen von Pop- und Rockgruppen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die musikalische Darbietung im Rahmen einer Tanz-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltung erfolgt.
Bei Rockkonzerten treten dabei - wie auch in dem vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall - häufig Abgrenzungsprobleme auf. Im Streitfall hatte der Kläger einen Saal gemietet, der in früheren Jahren für Bier-Verköstigungen und andere Veranstaltungen genutzt worden war. Nach Entfernung der Bestuhlung wurde in der Mitte des großen Tanzsaales eine Bühne errichtet. Der Saal ist zur Durchführung von Rockkonzerten technisch ausgestattet. An den Seitenwänden befinden sich Verkaufsstände, an denen u.a. Bier und Getränke angeboten werden. Pro Jahr veranstaltet der Kläger ca. 12 bis 14 Rockkonzerte, der Besuch der Veranstaltungen erfordert den Erwerb einer Eintrittskarte.
Das Finanzamt unterwarf die Umsätze aus den Eintrittsgeldern nicht dem ermäßigten Steuersatz und begründete das damit, die Veranstaltungen hätten nicht den Charakter eines Konzerts, sondern den eines Tanzvergnügens. Durch die Verpflichtung einer namhaften Band sollten - bei einem geringen Eintrittsgeld - hauptsächlich Erlöse aus dem Verkauf von Getränken und auch von Mahlzeiten erzielt werden.
Dieser Sichtweise vermochte sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nicht anzuschließen und gab der Klage statt. Seine Ansicht, dass die Eintrittsgelder nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu unterwerfen seien, begründete es u.a. wie folgt: Der Live-Auftritt einer Rock- oder Popgruppe - die namentlich jeweils gesondert angekündigt werde - stehe im Vordergrund. Dass im Rahmen der Veranstaltung Alkohol bzw. andere Getränke konsumiert würden und die Jugendlichen tänzerische Bewegungen zu der Musik vollführten, mache das Ganze nicht zu einer Tanzveranstaltung. Das ergebe sich auch aus vorgelegten Lichtbildern. Die marktschreierische Ankündigung, wie "Mega-Dance-Party" diene nur der Werbung und habe hinsichtlich des Charakters der Veranstaltung keine Aussagekraft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung
Ein beredtes Beispiel für die Qualität und Hektik der Gesetzgebung im Bereich des Steuerrechts ist der § 370 a der Abgabenordnung. § 370a wurde eingefügt durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz vom 19.12.2001 mit Wirkung ab 28.12.2001.
§ 370a Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung
Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Nach heftiger Kritik wurde der Paragraf bereits wieder geändert. Er lautet nun:
§ 370a Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung
Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 370
1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher
Taten verbunden hat,
in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein minderschwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn die Voraussetzungen des § 371 erfüllt sind.
Der neue Paragraf gilt rückwirkend ab 1.1.2002. Stellt sich die Frage, wie man bestraft wird, wenn man die Steuerhinterziehung in der Zeit vom 28. Dezember 2001 bis Mitternacht des 31.12.2001 begangen hat.
Das Kriterium des großen Ausmaßes hat der Gesetzgeber nicht definiert. In der Fachpresse geht man davon aus, dass der Schwellenwert bei 500.000 liegen dürfte. Steuerhinter-ziehungen unter dieser Grenze wären dann entweder gar keine Tatbestände im Sinne des neuen § 370a AO oder minder schwere Fälle.
