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03.06.2009
Die Finanzierung dieser Hilfen stammt aus dem Mehrwertsteueraufkommen und wird von Bund und Ländern je zur Hälfte getragen. Die Gewährung der Hilfen wird allerdings abhängig gemacht von der Umsetzung der Schuldenbremse in die jeweiligen Landesverfassungen. Eine wesentliche Verbesserung der Neuregelung gegenüber dem alten Recht ist die Abkehr von dem Grundsatz, öffentliche Investitionen als Kreditobergrenze anzusehen. Da diese Grenze in der Vergangenheit nahezu wirkungslos geblieben ist, war eine Abschaffung dieser Regelung längst überfällig. Der Bund der Steuerzahler begrüßt daher diese Reform, auch wenn einzelne Regelungen, die sich im Wesentlichen aus den Ausnahmetatbeständen herleiten, zu bemängeln sind. Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Konjunkturprogramme und verminderter Steuereinnahmen hat der saarländische Landtag vor wenigen Wochen einen Nachtragshaushalt für 2009 beschlossen. Es war sicherlich ein Zufall, dass die Verabschiedung auf den 1. April gefallen ist.
Konjunkturbedingte Mindereinnahmen und Zusatzausgaben erfordern eine Neuverschuldung des Haushaltes von 774,4 Mio. Euro, der fremdfinanzierte Beitrag des Saarlandes zum Konjunkturpaket II erfordert weitere 91,7 Mio. Verbindlichkeiten und für die Aufstockung der Beteiligung an der Saar LB sind bislang nicht eingeplante 80 Mio. notwendig, die das Saarland sich leihen muss.
Schulden im Saarland von 1989 bis 2009 verdoppelt
In der Summe beträgt die geplante Neuverschuldung für 2009 somit mehr als 946 Mio. . Ende 2009 werden die Gesamtverbindlichkeiten des Saarlandes die Schallgrenze von 10 Milliarden durchbrochen haben. Die rechnerische Pro-Kopf-Verschuldung eines jeden Saarländers beträgt schon jetzt mehr als 10.000 . Zum Vergleich: 1989 hat die Pro-Kopf-Verschuldung im Saarland die Marke von 5.000 leicht überschritten, womit sich innerhalb von 20 Jahren eine Verdoppelung ergeben hat, bei der allerdings bereits 2 Sanierungsmaßnahmen des Bundes in den Jahren 1994 bis 2004 zu einer Entschuldung von insgesamt 6,9 Milliarden geführt haben. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, wie das Saarland ab dem Jahr 2020 unter der Prämisse eines gänzlichen Kreditaufnahmeverbotes einen ausgeglichenen Haushalt nicht nur aufstellen, sondern auch einhalten soll? Der Landesrechnungshof des Saarlandes, der sich in seinem kürzlich vorgestellten Jahresbericht 2008 auch mit dieser Frage auseinandersetzt, kommt zu dem Ergebnis, dass das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes nur durch äußerste Haushaltsdisziplin zu erreichen ist. Wir sind auch der Meinung, dass dieses Ziel erreichbar ist. Nur darf man ein diszipliniertes Ausgabenverhalten nicht erst von einer Landesregierung des Jahres 2020 verlangen. Dies muss sofort umgesetzt werden, wenn sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen "normalisiert" haben.
Weichen werden nicht in Richtung Sparkurs gestellt
Vor dem Hintergrund des Neuverschuldungsverbotes sollte man vermuten, dass bereits heute die Weichen in Richtung radikaler Sparkurs gestellt werden. Doch dem ist leider nicht so. Zeitgleich mit Verabschiedung des Nachtragshaushaltes ist eine umfangreiche Änderung des saarländischen Beamtengesetzes zum 01.04.2009 in Kraft getreten. Der Anlass dieser Änderung liegt schon ein paar Jahre zurück und mündete in den Beschlüssen der Föderalismusreform I. Wesentlicher Bestandteil der Änderung ist, dass die Länder nun selbst für die Regelung des Laufbahn-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts zuständig sind. Man könnte glauben, dass bei dieser Gelegenheit auch das Pensionierungsalter für die saarländischen Landes- und Kommunalbeamten den Regelungen für Bundesbeamte, Arbeiter und Angestellte, für die das Renteneintrittsalter 67 Jahre bereits beschlossen ist, angepasst worden war. Dem ist leider nicht so. Laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung Ende letzten Jahres sind diese Anpassungen aber weder geplant noch gewollt. Das für die gesetzliche Umsetzung des saarländischen Beamtengesetzes zuständige Innenministerium hat auf unsere Nachfrage hin die bisherige Vorgehensweise damit begründet, dass man abwarten wolle, wie sich andere Länder entscheiden werden, um dann eine weitestgehend ländereinheitliche Regelung zu schaffen. Außerdem - so der Referatsleiter - sei das Beamtengesetz so kompliziert und ineinander verschachtelt, dass man in mehreren Schritten vorgehen werde. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Abwarten nicht zu lange dauert und mit der stufenweise Umsetzung noch rechtzeitig begonnen werden kann. Die Bundesbeamtem des Geburtsjahrganges 1947, die 2012 in den wohlverdienten Ruhestand gehen werden, müssen bereits 1 Monat länger arbeiten. Das endgültige Pensionierungsalter 67 ist dann im Jahr 2031 erreicht und betrifft die Geburtsjahrgänge 1964. Das Saarland muss sich auch bewusst sein, dass es sich zukünftig Projekte wie "Stadtmitte am Fluss" einfach nicht leisten kann. Der Anteil des Landes an dem Projekt, dessen Gesamtherstellungskosten mit 380 Mio. veranschlagt werden, ist aus Eigenmitteln nicht finanzierbar.
Aller Anfang ist schwer! Nur muss mit dem Anfangen begonnen werden!
Je früher dies geschieht, umso größer sind die Chancen, im Jahr 2020 einen ausgeglichenen Landeshaushalt, der ohne neue Kredite auskommen muss, realisieren zu können.
Das sind wir unserem Land und unseren Kindern schuldig!
Ihr
Christoph Walter
Quo vadis Saarland?
Von Dipl.-Kfm. Christoph Walter, Vorsitzender BdSt Saarland e.V.Konjunkturbedingte Mindereinnahmen und Zusatzausgaben erfordern eine Neuverschuldung des Haushaltes von 774,4 Mio. Euro, der fremdfinanzierte Beitrag des Saarlandes zum Konjunkturpaket II erfordert weitere 91,7 Mio. Verbindlichkeiten und für die Aufstockung der Beteiligung an der Saar LB sind bislang nicht eingeplante 80 Mio. notwendig, die das Saarland sich leihen muss.
Schulden im Saarland von 1989 bis 2009 verdoppelt
In der Summe beträgt die geplante Neuverschuldung für 2009 somit mehr als 946 Mio. . Ende 2009 werden die Gesamtverbindlichkeiten des Saarlandes die Schallgrenze von 10 Milliarden durchbrochen haben. Die rechnerische Pro-Kopf-Verschuldung eines jeden Saarländers beträgt schon jetzt mehr als 10.000 . Zum Vergleich: 1989 hat die Pro-Kopf-Verschuldung im Saarland die Marke von 5.000 leicht überschritten, womit sich innerhalb von 20 Jahren eine Verdoppelung ergeben hat, bei der allerdings bereits 2 Sanierungsmaßnahmen des Bundes in den Jahren 1994 bis 2004 zu einer Entschuldung von insgesamt 6,9 Milliarden geführt haben. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, wie das Saarland ab dem Jahr 2020 unter der Prämisse eines gänzlichen Kreditaufnahmeverbotes einen ausgeglichenen Haushalt nicht nur aufstellen, sondern auch einhalten soll? Der Landesrechnungshof des Saarlandes, der sich in seinem kürzlich vorgestellten Jahresbericht 2008 auch mit dieser Frage auseinandersetzt, kommt zu dem Ergebnis, dass das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes nur durch äußerste Haushaltsdisziplin zu erreichen ist. Wir sind auch der Meinung, dass dieses Ziel erreichbar ist. Nur darf man ein diszipliniertes Ausgabenverhalten nicht erst von einer Landesregierung des Jahres 2020 verlangen. Dies muss sofort umgesetzt werden, wenn sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen "normalisiert" haben. Weichen werden nicht in Richtung Sparkurs gestellt
Vor dem Hintergrund des Neuverschuldungsverbotes sollte man vermuten, dass bereits heute die Weichen in Richtung radikaler Sparkurs gestellt werden. Doch dem ist leider nicht so. Zeitgleich mit Verabschiedung des Nachtragshaushaltes ist eine umfangreiche Änderung des saarländischen Beamtengesetzes zum 01.04.2009 in Kraft getreten. Der Anlass dieser Änderung liegt schon ein paar Jahre zurück und mündete in den Beschlüssen der Föderalismusreform I. Wesentlicher Bestandteil der Änderung ist, dass die Länder nun selbst für die Regelung des Laufbahn-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts zuständig sind. Man könnte glauben, dass bei dieser Gelegenheit auch das Pensionierungsalter für die saarländischen Landes- und Kommunalbeamten den Regelungen für Bundesbeamte, Arbeiter und Angestellte, für die das Renteneintrittsalter 67 Jahre bereits beschlossen ist, angepasst worden war. Dem ist leider nicht so. Laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung Ende letzten Jahres sind diese Anpassungen aber weder geplant noch gewollt. Das für die gesetzliche Umsetzung des saarländischen Beamtengesetzes zuständige Innenministerium hat auf unsere Nachfrage hin die bisherige Vorgehensweise damit begründet, dass man abwarten wolle, wie sich andere Länder entscheiden werden, um dann eine weitestgehend ländereinheitliche Regelung zu schaffen. Außerdem - so der Referatsleiter - sei das Beamtengesetz so kompliziert und ineinander verschachtelt, dass man in mehreren Schritten vorgehen werde. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Abwarten nicht zu lange dauert und mit der stufenweise Umsetzung noch rechtzeitig begonnen werden kann. Die Bundesbeamtem des Geburtsjahrganges 1947, die 2012 in den wohlverdienten Ruhestand gehen werden, müssen bereits 1 Monat länger arbeiten. Das endgültige Pensionierungsalter 67 ist dann im Jahr 2031 erreicht und betrifft die Geburtsjahrgänge 1964. Das Saarland muss sich auch bewusst sein, dass es sich zukünftig Projekte wie "Stadtmitte am Fluss" einfach nicht leisten kann. Der Anteil des Landes an dem Projekt, dessen Gesamtherstellungskosten mit 380 Mio. veranschlagt werden, ist aus Eigenmitteln nicht finanzierbar.
Aller Anfang ist schwer! Nur muss mit dem Anfangen begonnen werden!
Je früher dies geschieht, umso größer sind die Chancen, im Jahr 2020 einen ausgeglichenen Landeshaushalt, der ohne neue Kredite auskommen muss, realisieren zu können.
Das sind wir unserem Land und unseren Kindern schuldig!
Ihr
Christoph Walter

