Rechnungshof: Ziel verpasst bei Teilentschuldung
Der Schuldenberg des Landes ist als Folge der beschriebenen Verhältnisse weiterhin enorm. Daran hat auch die Teilentschuldung nichts verändern können. Sie hat nur das Erreichen neuer Rekordhöhen in die Zukunft verschoben. Ohne die Hilfe von außen läge die Verschuldung des Saarlandes wohl heute bei einer Marke von rund 15 Milliarden Euro, während es gegen Ende dieses Jahres „nur“ knapp 9 Milliarden Euro sein werden. Allein an Zinsen muss das Land i diesem Jahr 412 Mio. Zinsen aufbringen.
Trost findet der Rechnungshof in dem Umstand, dass wenigstens das zweite Ziel der Teilentschuldung erreicht werden konnte, nämlich das es dem Saarland gelungen sei, zum nächst maroden Bundesland finanzwirtschaftlich aufzuschließen. Gemessen an der Pro-Kopf-Verschuldung habe man den Rückstand zu Schleswig-Holstein aufholen können. Mit 6.977 Euro Schulden pro Einwohner liegt man am Ende des Jahres 2004 nur noch um 50 Euro über dem Wert des Landes zwischen den Meeren. Allerdings muss man dabei bedenken, dass das nördlichste Bundesland 1994 noch bei 4.313. Euro lag, während das Saarland bereits damals einen Wert von 6.837 Euro vorweisen musste. In Wahrheit hat sich die Situation im Saarland also nicht verbessert. Vielmehr hat sich die Lage in Schleswig-Holstein dramatisch verschlechtert.
Hoffnung setzt man auf die Karlsruher Verfassungsrichter, bei denen Klagen auf Milliardenhilfen anhängig sind. Berlin, Bremen und das Saarland wollen dort Hilfestellungen einklagen, was naturgemäß vom Bund und anderen Ländern abgelehnt wird. Aber selbst wenn die Klagen erfolgreich sein sollten, fragt sich, was damit gewonnen wäre. Dann flössen Gelder von einem Topf, der sich nur mit immer neuen Schulden füllen lässt, in einen anderen Topf, der trotz der Ergänzungsmittel ebenfalls weitere Schulden aufnehmen muss, wie die Jahre bis 2004 gezeigt haben. Der einzige Gewinn wäre ein Zeitgewinn: Der Bankrott wird um ein paar Jahre verschoben.
Nach den Feststellungen des Rechnungshofes geht das Land an manchen Stellen sorgloser mit seinen finanziellen Verpflichtungen um. Beispielsweise bei der Vergabe von Bürgschaften. Im Saarland existiert derzeit weder ein Landesbürgschaftsausschuss noch ein Landeskreditausschuss oder ein ähnliches Gremium, das vor einer Bürgschaftsgewährung mit dem Bürgschaftsantrag befasst wird. Auch bei gewichtigen Einzelfällen ist kein Ausschuss des saarländischen Landtages in die Entscheidung über die Gewährung größerer Bürgschaften eingebunden. Ganz anders in den meisten übrigen Ländern. In sechs Bundesländern beschließen sachverständige Gremien abschließend über die Gewährung, Ablehnung bzw. die Modalitäten von Bürgschaftsgewährungen. In weiteren vier Bundesländern werden Anträge auf Übernahmen von Landesbürgschaften in einem sachverständigen Gremium beraten und dazu Empfehlungen beschlossen. Bei Überschreitung von festgelegten Wertgrenzen dürfen in zwei Bundesländern Bürgschaften nur bei vorheriger Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses und in einem Bundesland nur bei vorheriger Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtages übernommen werden. In zwei Bundesländern darf die Verwaltung von der dort geltenden Bürgschaftsrichtlinie nur bei vorheriger Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages abweichen. Der RH erachtet es als zweckdienlich und empfiehlt vor dem Hintergrund der in den anderen Bundesländern überwiegend festzustellenden Praxis sowie zur Minimierung von durch Bürgschaftsausfälle drohenden Haushaltsrisiken die Schaffung eines bisher im Saarland nicht vorhandenen Beratungs- oder Entscheidungsgremiums im Bürgschaftsverfahren. Darüber hinaus ist wegen der möglichen Belastung künftiger Haushalte auf Grund der Übernahme von Bürgschaften eine Einbindung des Gesetzgebers erforderlich. Deshalb wird die Festlegung einer Wertgrenze im Bürgschaftsverfahren empfohlen, ab deren Überschreitung ein parlamentarisches Kontrollgremium - etwa der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des saarländischen Landtages - mit der Entscheidung über die Gewährung einer Bürgschaft zu befassen wäre. Das zuständige Wirtschaftsministerium hält hingegen die derzeitigen Entscheidungsabläufe im Bürgschaftsverfahren für ausreichend und einen Landesbürgschaftsausschuss auch wegen der geringen Anzahl von Bürgschaftsfällen im Saarland für nicht erforderlich.
Trotz der desolaten Lage um die Finanzen des Landes muss der Rechnungshof immer wieder feststellen, dass so mancher Steuereuro hätte eingespart werden können. So führten mangelhafte Planung und zeitliche Engpässe dazu, dass die Kosten des zentralen Busbahnhofs auf dem Unicampus von ursprünglichen 253.345 € auf letztlich 612.533 € gestiegen sind. Das ist eine Steigerung von 241 Prozent. Ähnliches bei der Zufahrtstraße zum Saarbrücker Innovations- und Technologiezentrum SITZ. Nach den Ausschreibungen sollten die Bauleistungen 1,125 Mio. € kosten. Am ende waren es 75 Prozent mehr geworden, nämlich 1,965 Mio €.

