Reformkommission zur Gewerbesteuer – Abschaffung ist wünschenswert
Die Gewerbesteuer ist die größte Steuerquelle der Kommunen. Außerdem haben die Gemeinden ein eigenes Heberecht auf diese Steuer, das heißt, dass sie den Steuersatz selbst bestimmen dürfen und damit Standortpolitik machen dürfen. Aus diesen Gründen wurde die Gewerbesteuer von den Kommunen immer vehement verteidigt. Die Diskussion um eine Reform oder Abschaffung ist nämlich nicht neu. Eine aus dem Jahr 2002 stammenden Analyse des Karl-Bräuer-Instituts, des wissenschaftliche Institut des Bundes der Steuerzahler, zeigt einen Weg für eine Reform auf. Danach sollten die Kommunen auf die Gewerbesteuer verzichten und dafür mit höheren Anteilen an der Umsatzsteuer bedacht werden. Weiterhin sollten die Gemeinden ein eigenes Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer erhalten. Damit bliebe die Steuerautonomie von Städten und Gemeinden erhalten. Gleichzeitig würden krisenanfällige Elemente reduziert. Die Körperschaftsteuer ist zwar ähnlich konjunkturabhängig, wie die Gewerbesteuer, jedoch werden mit den Steuernanteilen auf Einkommen und Umsatz stabile Säulen hinzugefügt. Die vom Finanzminister einberufene Kommission soll laut Koalitionsvertrag genau dies prüfen: „…den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz“ (Seite 6). Wie ein Sprecher des Ministeriums verlauten ließ, müsse die Diskussion der Kommission nicht unbedingt in einer Abschaffung der Gewerbesteuer münden, dies sei aber wünschenswert.


