Musterbriefe und Musterklagen
Mit Urteil vom 24. März 2010 zur Einkommensteuer 2005, Aktenzeichen 2 K 1029/09, hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass durch eine Insolvenz der Baufirma verlorene Aufwendungen im Rahmen eines Hausbaus nicht als außergewöhnliche Belastungen (agBel) berücksichtigt werden können.
Soweit im Streitfall die Baufirma nach Zahlung aber vor Leistungserbringung in Insolvenz gegangen sei, habe sich lediglich das jeder rechtsgeschäftlichen Verpflichtung immanente Risiko einer Leistungsstörung realisiert. Dies sei nicht außergewöhnlich. Die wesentliche Ursache, die zu dem den Klägern entstandenen Schaden geführt habe, sei der Abschluss eines Vertrages auf Errichtung eines EFH gewesen. Dieser Vertrag habe die entsprechende Zahlungsverpflichtung ausgelöst. Daraus folge, dass der Abschluss der von den Klägern eingegangenen Verträge als das die streitigen Aufwendungen auslösende Ereignis nicht auf einer Zwangsläufigkeit beruhe, wie sie für agBel notwendig sei. Die Kläger seien nämlich nicht gezwungen gewesen, ein ihren Wohnbedürfnissen entsprechendes Haus zu erwerben Mehr dazu
