Kinderfreibetrag und Kindergeld
Eltern sollten die Einkünfte ihrer volljährigen Kinder vor Jahresende überprüfen. Hat das Kind zu hohe eigene Einkünfte und Bezüge im Jahr erhalten, etwa aus Lohn, Waisenrente, Bafög oder Zinsen, wird das Kindergeld komplett gestrichen. Wurden Einnahmen von mehr als 7.680 Euro im Jahr erzielt, können bis zu 1.848 Euro zur Rückzahlung anstehen.
Die Einkünfte des Kindes sinken, wenn vor der Jahreswende noch Arbeitsmittel, wie Berufsbekleidung, Computer oder auch Fachliteratur angeschafft werden. Durch Ausgaben, die den Werbungskostenfreibetrag von 920 Euro übersteigen, können die Einnahmen gemindert und die Grenze eingehalten werden.
Auch eine so genannte Entgeltumwandlung kann in Frage kommen. Der Auszubildende steckt einen Teil seines Gehaltes in die betriebliche Altersvorsorge und verringert damit seinen Verdienst. Ein vorzeitiger Kassensturz schafft Aufschluss.
