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Pendlerpauschale

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Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. Dezember die bisherige steuerliche Regelung zur Pendlerpauschale als verfassungswidrig aufgehoben.
| Bild: | Als Service für die Pendlerinnen und Pendler, die in ihrer Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht haben, halten die saarländischen Finanzämter ab sofort ein Musterschreiben zur Berücksichtigung der Pendlerpauschale bereit. Prinzipiell können das Musterschreiben auch alle Steuerzahler in Rheinland-Pfalz für Schreiben an ihr Finanzamt benutzen.

Das vorformulierte Anschreiben muss nur ausgefüllt und an das zuständige Finanzamt geschickt zu werden. So können Rückfragen verhindert und das Verfahren beschleunigt werden.

Das Musterschreiben kann auch im Internet unter www.saarland.de/steuern.htm heruntergeladen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Steuererklärung 2007 die Kilometer zur Arbeitsstelle und die Anzahl der Arbeitstage bereits angegeben haben, brauchen nichts zu veranlassen. Die Finanzämter werden von sich aus eine maschinelle Neuberechnung der Einkommensteuer auf der Grundlage der vorliegenden Steuererklärungsdaten vornehmen, Änderungsbescheide an die Steuerpflichtigen versenden und die entsprechenden Rückzahlungen


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