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Häusliches Arbeitszimmer

Anträge auf Steuerermäßigung sind zu billigen

Das BMF hat angeordnet, auf Antrag Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd zu berücksichtigen, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 vom Hundert der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Dem war ein Beschluss vom 25. August 2009 (VI B 69/09) des Bundesfinanzhofes vorausgegangen, in dem dieser Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einschränkung des Abzuges der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geäußert hatte.

Das BMF-Schreiben findet man im Internet unter: www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/077.html?__nnn=true


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